{"id":48,"date":"2022-02-04T10:56:20","date_gmt":"2022-02-04T10:56:20","guid":{"rendered":"https:\/\/jvn-das-original.de\/?page_id=48"},"modified":"2022-02-04T11:04:06","modified_gmt":"2022-02-04T11:04:06","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/jvn-das-original.de\/?page_id=48","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeines<\/strong><br>(1) Den Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen Lieferant und Besteller liegen die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich best\u00e4tigt werden.<br>(2) Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Auftr\u00e4ge des Bestellers und zwar auch dann, wenn der Lieferant hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt.<br><br><strong>\u00a0Angebot<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Angebote und Auftr\u00e4ge sind freibleibend und werden nur auf Grund nachstehender Gesch\u00e4ftsbedingungen ausgef\u00fchrt. Abweichende AGB des Kunden werden nicht, auch nicht stillschweigend oder durch schl\u00fcssiges Verhalten anerkannt. Vertragsvereinbarungen kommen erst durch unsere Auftragsbest\u00e4tigung oder -ausf\u00fchrung zustande. Technische \u00c4nderungen w\u00e4hrend der Auftragsabwicklung behalten wir uns vor.<br><br>(1) Die Angebote der Lieferanten einschlie\u00dflich der Lieferangaben sind freibleibend.<br>(2) Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die Preise ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung.<br>(3) An Angeboten, Zeichnungen, Entw\u00fcrfen usw. beh\u00e4lt sich der Lieferant das Eigentums-und Urheberrecht vor. Die Angebote und Entw\u00fcrfe usw. d\u00fcrfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zug\u00e4nglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebotes sind sie unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<br>(4) F\u00fcr Muster, Skizzen, Entw\u00fcrfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Besteller ausdr\u00fccklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Besteller \u00fcber.<br>(5) Bei Lichtwerbeanlagen, welche einschlie\u00dflich Montage angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten:<br>die niederspannungsseitige Installation<br>die Ger\u00fcststellung oder evtl. Hebezeuge<br>etwaige Leistungen anderer Gewerke, wie z. B. Maurer-, Verputz- oder Abdichtungsarbeiten<br>die Kosten f\u00fcr einen Standsicherheitsnachweis, Entsorgungskosten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Nutzungs- und Eigentumsrechte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Alle Eigentumsrechte an Konzeption, Idee, Entwurf und Ausarbeitung von Werbema\u00dfnahmen verbleiben bei der JvN \u2013 Das Original UG. Dem Auftraggeber werden nur die jeweiligen Nutzungsrechte auf die im Angebot benannten Bereiche einger\u00e4umt. Die JvN \u2013 Das Original UG ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben &#8211; auch nicht nach Ablauf der Gesch\u00e4ftsbeziehung. W\u00fcnscht dies der Auftraggeber, ist es gesondert zu vereinbaren und zu verg\u00fcten. Hat die JvN \u2013 Das Original dem Auftraggeber oder Dritten im Namen des Auftraggebers Dateien (z. B. offene Grafikdateien) zur Verf\u00fcgung gestellt, sind diese nur nach vorheriger Vereinbarung zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Preise<\/strong><br>Grundlage unserer Preiskalkulation sind die jeweils geltenden Preislisten oder die auf das Objekt abgegebenen Angebote zuz\u00fcglich der zum Zeitpunkt g\u00fcltigen Mehrwertsteuer.<br><strong><br>\u00a0Bestellung <\/strong><strong>und <\/strong><strong>Auftragsbest\u00e4tigung<\/strong><br>Auftr\u00e4ge gelten als angenommen, wenn sie von uns ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt sind. Nach Aufnahme der Produktion gehen \u00c4nderungen zu Lasten des Bestellers. F\u00fcr die Fertigung und Lieferung ist unsere Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend. Sollte sich herausstellen, das der Auftrag aus konstruktiven oder materialtechnischen Gr\u00fcnden nicht gem\u00e4\u00df unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbest\u00e4tigung ausgef\u00fchrt werden kann, sind wir berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadenersatzanspr\u00fcche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Notwendige \u00c4nderungen, bedingt durch beh\u00f6rdliche Auflagen, gelten als Auftragserweiterung und bed\u00fcrfen einer Neukalkulation.<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Bestellung wird durch die Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten verbindlich. Etwaige Beanstandungen sind vom Besteller unverz\u00fcglich dem Lieferanten bekanntzugeben. M\u00fcndliche Nebenabreden sind nur dann g\u00fcltig, wenn sie vom Lieferanten schriftlich best\u00e4tigt sind.<br>(2) Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endg\u00fcltig gekl\u00e4rt ist. Dazu geh\u00f6ren auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung und die Erteilung der Genehmigung durch Beh\u00f6rden oder Dritte.<br>(3) Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen den Lieferanten &#8211; auch innerhalb eines Verzuges -, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Der Lieferant wird den Besteller unverz\u00fcglich \u00fcber den Eintritt eines Falles von h\u00f6here Gewalt informieren. Der h\u00f6heren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umst\u00e4nde gleich, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, wie z. B. W\u00e4hrungs- und handelspolitische und sonstige hoheitliche Ma\u00dfnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsst\u00f6rungen (z. B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichg\u00fcltig, ob diese Umst\u00e4nde bei dem Lieferanten, seinen Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Lieferant setzt sich f\u00fcr eine sorgf\u00e4ltige Auswahl seiner Vor- bzw. Unterlieferanten ein.<br>(4) \u00c4nderungen der Ausf\u00fchrung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Lieferanten f\u00fcr den Besteller zumutbar sind, bleiben vorbehalten.<br>(5) Die G\u00fcltigkeit des Vertrages ist unabh\u00e4ngig von der Genehmigung durch Beh\u00f6rden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch den Lieferanten beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgeb\u00fchren tr\u00e4gt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endg\u00fcltig versagt, kann der Lieferant die entstanden Kosten zuz\u00fcglich 10% der Auftragssumme verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden des Lieferanten \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.<br>(6) Notwendige \u00c4nderungen, auch aufgrund beh\u00f6rdlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterung.<br>(7) Ist der Lieferant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder beh\u00f6rdlicher Anweisungen gehalten, demontierte Teile zu entsorgen, so hat der Besteller die zus\u00e4tzlich entstehenden Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dies nicht ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<br>Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder andere Vorschriften (z. B. der zuk\u00fcnftigen Elektronikschrottverordnung) etwas anderes vorsehen.<br><br><strong>M<\/strong><strong>ontage<\/strong><br>(1) Bei \u00fcbernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderungen und Verz\u00f6gerungen durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<br>(2) In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umst\u00e4nde Verz\u00f6gerungen eintreten oder zus\u00e4tzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird.<br>Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers.<br>(3) Evtl. erforderliche Fremdleistungen (s. o. Ziffer. 2 Abs. 5) k\u00f6nnen vom Lieferanten auf Rechnung des Bestellers in Auftrag gegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>L<\/strong><strong>ieferung und Abnahme<\/strong><br>(1) Bei Lieferung der Lichtwerbeanlage ohne Montage erfolgen Versand oder Transport auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Kosten f\u00fcr eine evtl. Transportversicherung tr\u00e4gt der Besteller. Etwaige Transportsch\u00e4den m\u00fcssen unverz\u00fcglich durch Tatbestandsaufnahme gegen\u00fcber dem Transporteur festgestellt werden.<br>(2) Werden Lichtwerbeanlagen durch den Lieferanten montiert, ist der Besteller zur unverz\u00fcglichen Abnahme nach Beendigung der Montage verpflichtet. Bei Verhinderung hat der Besteller die Abnahme binnen 12 Werktagen durchzuf\u00fchren (\u00a7 12 Ziff. 2 VOB Teil B).<br>(3) Versand- oder montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller innerhalb von 5 Werktagen nicht abgerufen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert.Gleichzeitig erfolgt Rechnungsstellung.<br><br><strong>Zahlungsbedingungen<\/strong><br>(1) Sofern nichts anderes vereinbart, ist 1\/3 des Preises bei Auftragserteilung und der Rest bei Montage- bzw. Lieferbereitschaft f\u00e4llig.<br>(2) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in H\u00f6he von 3% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, ferner sind s\u00e4mtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.<br>(3) Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<br>(4) Reisende, Vertreter, Monteure und Fahrer des Lieferanten sind nur dann berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht vorweisen.<br>(5) Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umst\u00e4nde, die den Lieferanten nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begr\u00fcndete Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des Bestellers aufkommen lassen, haben die sofortige F\u00e4lligkeit aller Forderungen des Lieferanten, einschlie\u00dflich laufender Wechselverpflichtungen, zur Folge. Der Lieferant ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Ersatz des ihm hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen, es sei denn, der Besteller leistet Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit.<br><br><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong><br>(1) Alle Waren des Lieferanten bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung s\u00e4mtlicher Forderungen gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung, einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen, Eigentum des Lieferanten. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.<br>(2) Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung des Lieferanten.<br>(3) Der Besteller ist berechtigt, die Lieferungen im ordentlichen Gesch\u00e4ftsverkehr weiterzuverkaufen. Andere Verf\u00fcgungen, insbesondere die Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung sind ihm nicht gestattet. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuver\u00e4u\u00dfern, und zwar mit der Ma\u00dfgabe, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterkauf wie folgt auf den Lieferanten \u00fcbergeht: Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an den Lieferanten ab, und zwar gleichg\u00fcltig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche die Rechte des Lieferanten in irgendeiner Weise ausschlie\u00dfen oder beeintr\u00e4chtigen. Der Besteller darf insbesondere keine Vereinbarung eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an den Lieferanten zunichte macht oder beeintr\u00e4chtigt. Zur Einziehung der an den Lieferanten abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach Abtretung erm\u00e4chtigt; der Lieferant beh\u00e4lt sich jedoch ausdr\u00fccklich die selbst\u00e4ndige Einziehung der Forderungen, insbesondere f\u00fcr den Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers, vor. Auf Verlangen des Lieferanten muss der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigen und dem Schuldner die Abtretung mitteilen.<br>(4) Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, vom Lieferanten nicht verkauften Waren weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Abtretung der Forderung in H\u00f6he des Wertes dieser Miteigentumsanteile. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erf\u00fcllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrags verwendet, so gelten f\u00fcr dies Forderungen aus diesem Vertrage die vorstehenden Bedingungen entsprechend.<br><br>(5) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen f\u00fcr den Lieferanten als Hersteller, ohne ihn zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenst\u00e4nden wird der Lieferant Eigent\u00fcmer oder Miteigent\u00fcmer des neuen Gegenstandes oder des vermischten Bestandes. Erlischt das Eigentum des Lieferanten durch Verbindung oder Vermischung, so \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Lieferanten und verwahrt sie unentgeltlich f\u00fcr ihn. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.<br>(6) \u00dcbersteigt der Wert der dem Lieferanten zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 10%, so ist der Lieferant auf Verlangen in soweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.<br>(7) Der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Besteller \u00fcbergeht und die abgetretenen Forderungen dem Besteller zustehen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>M\u00e4ngelr\u00fcge und Haftung<\/strong><br>(1) M\u00e4ngel der Ware sind dem Lieferanten unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen, und zwar sp\u00e4testens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltigster Pr\u00fcfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden k\u00f6nnen sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung oder Benutzung, sp\u00e4testens aber innerhalb der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfrist, schriftlich zu r\u00fcgen. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge ist der Lieferant zur Nachbesserung berechtigt. L\u00e4sst er eine ihm hierf\u00fcr gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Nachbesserung erneut nicht einwandfrei, so hat der Besteller ein Recht auf Zahlungsminderung oder &#8211; sofern nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gew\u00e4hrleistung ist &#8211; auf Wandelung des Vertrages.<br>(2) Weitere Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgesch\u00e4den).<br>Der Ausschluss gilt nicht, soweit der Lieferant in F\u00e4llen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haftet.<br>(3) Nicht ausdr\u00fccklich in diesen Bedingungen zugestandene Anspr\u00fcche, insbesondere Schadensersatzanspr\u00fcche aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht wesentliche Vertragsverpflichtung sind, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferant haftet in F\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\u00e4ssigkeit zwingend. Eine Haftung aus Unm\u00f6glichkeit und Verzug ist begrenzt auf die H\u00f6he des jeweiligen Werklohnes.<br>(4) S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche gegen den Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, verj\u00e4hren sp\u00e4testens 1 Jahr nach Gefahren\u00fcbergang auf den Besteller, wenn nicht die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist k\u00fcrzer ist. \u00a7 852 BGB bleibt unber\u00fchrt.<br>(5) Handels\u00fcbliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur M\u00e4ngelr\u00fcge.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br>(1) Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, \u00fcbernimmt der Lieferant &#8211; ausgenommen f\u00fcr Leuchtmittel und Sicherungen -, eine Garantie von 6 Monaten f\u00fcr Hochspannungsleuchtr\u00f6hren unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 10 Stunden t\u00e4glich.<br>(2) F\u00fcr Vorschaltger\u00e4te, Schaltger\u00e4te und sonstige elektrische Ausr\u00fcstungen werden 6 Monate Garantie geleistet.<br>(3) Dar\u00fcber hinaus leistet der Lieferant f\u00fcr von ihm gelieferte Anlagen 6 Monate Garantie, f\u00fcr von ihm montierte Anlagen 12 Monate unbeschadet der Regelungen in Abs. 1 und 2.<br>(4) In allen F\u00e4llen m\u00fcssen die festgestellten M\u00e4ngel auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen.<br>(5) Im Gew\u00e4hrleistungsfall \u00fcbernimmt der Lieferant die Aufwendungen f\u00fcr die Behebung des Mangels, ausgenommen die Kosten f\u00fcr die An- und Abfahrt. Etwaige Kosten f\u00fcr Ger\u00fcststellung oder entsprechende Montagehilfseinrichtungen werden jedoch nur bis zur H\u00f6he des urspr\u00fcnglichen Wertes des schadhaft gewordenen Teiles der Anlage, h\u00f6chstens bis zum urspr\u00fcnglichen Wert der gesamten Anlage, vom Lieferanten \u00fcbernommen.<br>(6) Die Gew\u00e4hrleistungspflicht ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Anlage nicht vom Lieferanten bezogene Betriebsger\u00e4te oder Zubeh\u00f6r verwendet wurden oder wenn die gelieferten Anlagen von Dritten nicht vorschriftsm\u00e4\u00dfig eingebaut oder bei dem Besteller ordnungswidrig betrieben worden sind, au\u00dferdem wenn ein vom Lieferanten<br>nicht autorisiertes Unternehmen Eingriffe in die Anlage vornimmt.<br><br><strong>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstandklausel<\/strong><br>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Anspr\u00fcche ist L\u00fcneburg. F\u00fcr alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand ohne R\u00fccksicht auf den Wert des Streitgegenstandes das Amtsgericht L\u00fcneburg.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Schlussbestimmungen<\/strong><br>Werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam, bleibt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt. Alle Leistungen beruhen auf den vorstehenden Bedingungen. Durch die Auftragserteilung erkl\u00e4rt sich der Kunde mit diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen einverstanden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeines(1) Den Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen Lieferant und Besteller liegen die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich best\u00e4tigt werden.(2) Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Auftr\u00e4ge des Bestellers und zwar auch dann, wenn der Lieferant hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt. \u00a0Angebot S\u00e4mtliche Angebote und Auftr\u00e4ge sind freibleibend und werden [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/jvn-das-original.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/48"}],"collection":[{"href":"https:\/\/jvn-das-original.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/jvn-das-original.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jvn-das-original.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jvn-das-original.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=48"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/jvn-das-original.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/48\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":69,"href":"https:\/\/jvn-das-original.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/48\/revisions\/69"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/jvn-das-original.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=48"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}